Balkonkraftwerk in der Schweiz: was gilt und was es bringt
Ein Balkonkraftwerk ist meldepflichtig — auch wenn es nur eingesteckt wird.
Die kleine Anlage am Geländer ist in der Schweiz erlaubt, aber nicht formlos. Drei Punkte entscheiden: die Leistungsgrenze, die Meldung beim Werk und die Zustimmung des Eigentümers.
Was in der Schweiz für steckerfertige Anlagen gilt
| Punkt | Regel | Was das heisst |
|---|---|---|
| PunktLeistungsgrenze | RegelDie Ausgangsleistung des Wechselrichters darf 600 Watt je Teilnehmeranschluss nicht überschreiten. | Was das heisstDie Grenze schützt die Hausinstallation vor Überlastung. Mehrere Sets am selben Anschluss zählen zusammen. |
| PunktMeldung | RegelBis 600 Watt besteht keine Genehmigungspflicht, aber eine zwingende Meldepflicht beim lokalen Verteilnetzbetreiber. | Was das heisstDie Meldung macht die Eigentümerschaft, meist über ein Onlineformular des Werks. |
| PunktKonformitätserklärung | RegelDem Netzbetreiber ist eine Konformitätserklärung über das gesamte Set zuzustellen. | Was das heisstSie gilt für die Kombination, nicht nur für einzelne Bauteile — beim Kauf darauf achten. |
| PunktZustimmung | RegelFür die Anbringung an der Fassade oder aussen am Balkon braucht es die vorherige Zustimmung des Vermieters. | Was das heisstIn Stockwerkeigentum entscheidet die Gemeinschaft, nicht der einzelne Eigentümer. |
| PunktVergütung | RegelDer Verteilnetzbetreiber ist verpflichtet, nicht selbst verbrauchten Strom abzunehmen und zu vergüten. | Was das heisstWie hoch, richtet sich nach dem Rücklieferungstarif Ihres Werks. |
Diese Angaben stammen aus einer Fachdarstellung mit Stand Oktober 2025. Verbindlich ist das Merkblatt Ihres Verteilnetzbetreibers; fragen Sie dort nach, bevor Sie kaufen.
Was 600 Watt im Haushalt ausrichten
Eine steckerfertige Anlage deckt die Grundlast: Kühlschrank, Router, Standby-Verbraucher. Das läuft rund um die Uhr und wird deshalb fast vollständig selbst verbraucht — genau das macht die kleine Anlage effizient.
Was sie nicht kann: Waschmaschine, Backofen oder Wärmepumpe tragen. Für diese Lasten ist sie um Grössenordnungen zu klein.
Wer ein eigenes Dach hat, fährt mit einer richtigen Anlage in fast jedem Fall besser — mehr Ertrag je Franken und die Einmalvergütung des Bundes obendrauf. Das Balkonkraftwerk ist die Lösung für alle, die kein Dach zur Verfügung haben.
Vier Punkte zum Balkonkraftwerk
01Was passiert, wenn ich die Meldung unterlasse?
Die Meldepflicht besteht unabhängig davon, ob jemand kontrolliert. Das Werk muss wissen, was an seinem Netz hängt — schon damit bei Arbeiten am Netz klar ist, wo eingespeist wird. Welche Folgen eine unterlassene Meldung hat, regelt Ihr Netzbetreiber; fragen Sie dort.
02Darf ich zwei Sets anschliessen?
Die Grenze von 600 Watt gilt je Teilnehmeranschluss, nicht je Gerät. Zwei Sets am selben Anschluss überschreiten sie in aller Regel.
03Bekomme ich die Einmalvergütung des Bundes?
Die Einmalvergütung ist auf fest installierte Anlagen ausgerichtet und verlangt unter anderem ein Abnahmeprotokoll. Für ein steckerfertiges Set trifft das in der Regel nicht zu. Klären Sie das vor dem Kauf, wenn der Beitrag Teil Ihrer Rechnung ist.
04Lohnt es sich als Mieter?
Es ist für Mieter die einzige Möglichkeit, eigenen Strom zu erzeugen. Rechnen Sie mit der Grundlast, holen Sie die Zustimmung schriftlich ein und prüfen Sie, ob Sie die Anlage beim Auszug mitnehmen können.
Was dazugehört
| Beitrag | Worum es dort geht |
|---|---|
| BeitragEinmalvergütung | Worum es dort gehtWas der Bund an feste Anlagen zahlt. |
| BeitragEinspeisen oder selbst verbrauchen | Worum es dort gehtWarum die Grundlast so gut passt. |
| BeitragWas eine Solaranlage kostet | Worum es dort gehtDie Rechnung für das eigene Dach. |
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Datenstand 12. September 2026. Quellen: stromzeit.ch — steckerfertige Plug-and-Play-Anlagen, Stand Oktober 2025 · Swissolar, abgerufen am 12. September 2026.