Balkonkraftwerk in der Schweiz: was gilt und was es bringt

Steckerfertige Anlagen · die Schweizer Regeln

Ein Balkonkraftwerk ist meldepflichtig — auch wenn es nur eingesteckt wird.

Die kleine Anlage am Geländer ist in der Schweiz erlaubt, aber nicht formlos. Drei Punkte entscheiden: die Leistungsgrenze, die Meldung beim Werk und die Zustimmung des Eigentümers.

Stand September 2026bis zu drei Offerten im VergleichBetriebe aus der Regionkostenlos und unverbindlich

1Beginnen wir mit Ihrer Postleitzahl.

2Was haben Sie vor?

3Wie ist Ihr Dach ausgeführt?

4Wie gross ist die Fläche ungefähr?

5Soll ein Batteriespeicher dazu?

6Wann soll die Anlage stehen?

7Haben Sie eine Wärmepumpe?

8Wallbox oder Ladestation geplant?

✓Das genügt für den Anfang.

Schritt 1 von 9

Sieben kurze Fragen — die erste ist die einfachste.

PLZ eintragen — danach geht es weiter.
Schritt 2 von 9

Danach richtet sich, welche Betriebe für Sie in Frage kommen.

Schritt 3 von 9

Die Ausführung bestimmt das Befestigungssystem — und einen guten Teil der Montagekosten.

Schritt 4 von 9

Eine Schätzung genügt. Gemessen wird später vor Ort.

Schritt 5 von 9

Ob sich ein Speicher lohnt, hängt am Abstand zwischen Bezugspreis und Vergütung — die Zahlen dazu stehen weiter unten auf dieser Seite.

Schritt 6 von 9

Massgebend für die Einmalvergütung ist die Inbetriebnahme, nicht der Auftrag.

Schritt 7 von 9

Sie verschiebt den Eigenverbrauch in den Winter — das ändert die Rechnung spürbar.

Schritt 8 von 9

Wer sein Auto zu Hause lädt, verbraucht den eigenen Strom selbst — das rechnet sich doppelt.

Schritt 9 von 9

Wir geben Ihre Angaben an bis zu 3 Betriebe aus der Region weiter. Sie entscheiden, wer Sie kontaktiert.

Kostenlos, unverbindlich, keine Werbeanrufe.

600
Watt Ausgangsleistung des Wechselrichters sind je Teilnehmeranschluss die Grenze
0
Genehmigungen braucht es bis zu dieser Grenze — eine Meldung aber zwingend
1
Konformitätserklärung über das gesamte Set verlangt der Netzbetreiber
1
Unterschrift des Vermieters, wenn die Anlage aussen ans Geländer kommt
Grenze 600 W je TeilnehmeranschlussMeldung zwingend beim VerteilnetzbetreiberGenehmigung bis 600 W nicht nötigKonformitätserklärung für das ganze SetÜberschuss muss abgenommen und vergütet werden
Die Regeln

Was in der Schweiz für steckerfertige Anlagen gilt

PunktRegelWas das heisst
PunktLeistungsgrenzeRegelDie Ausgangsleistung des Wechselrichters darf 600 Watt je Teilnehmeranschluss nicht überschreiten.Was das heisstDie Grenze schützt die Hausinstallation vor Überlastung. Mehrere Sets am selben Anschluss zählen zusammen.
PunktMeldungRegelBis 600 Watt besteht keine Genehmigungspflicht, aber eine zwingende Meldepflicht beim lokalen Verteilnetzbetreiber.Was das heisstDie Meldung macht die Eigentümerschaft, meist über ein Onlineformular des Werks.
PunktKonformitätserklärungRegelDem Netzbetreiber ist eine Konformitätserklärung über das gesamte Set zuzustellen.Was das heisstSie gilt für die Kombination, nicht nur für einzelne Bauteile — beim Kauf darauf achten.
PunktZustimmungRegelFür die Anbringung an der Fassade oder aussen am Balkon braucht es die vorherige Zustimmung des Vermieters.Was das heisstIn Stockwerkeigentum entscheidet die Gemeinschaft, nicht der einzelne Eigentümer.
PunktVergütungRegelDer Verteilnetzbetreiber ist verpflichtet, nicht selbst verbrauchten Strom abzunehmen und zu vergüten.Was das heisstWie hoch, richtet sich nach dem Rücklieferungstarif Ihres Werks.

Diese Angaben stammen aus einer Fachdarstellung mit Stand Oktober 2025. Verbindlich ist das Merkblatt Ihres Verteilnetzbetreibers; fragen Sie dort nach, bevor Sie kaufen.

Der Nutzen

Was 600 Watt im Haushalt ausrichten

Eine steckerfertige Anlage deckt die Grundlast: Kühlschrank, Router, Standby-Verbraucher. Das läuft rund um die Uhr und wird deshalb fast vollständig selbst verbraucht — genau das macht die kleine Anlage effizient.

Was sie nicht kann: Waschmaschine, Backofen oder Wärmepumpe tragen. Für diese Lasten ist sie um Grössenordnungen zu klein.

Wer ein eigenes Dach hat, fährt mit einer richtigen Anlage in fast jedem Fall besser — mehr Ertrag je Franken und die Einmalvergütung des Bundes obendrauf. Das Balkonkraftwerk ist die Lösung für alle, die kein Dach zur Verfügung haben.

Häufige Fragen

Vier Punkte zum Balkonkraftwerk

01Was passiert, wenn ich die Meldung unterlasse?

Die Meldepflicht besteht unabhängig davon, ob jemand kontrolliert. Das Werk muss wissen, was an seinem Netz hängt — schon damit bei Arbeiten am Netz klar ist, wo eingespeist wird. Welche Folgen eine unterlassene Meldung hat, regelt Ihr Netzbetreiber; fragen Sie dort.

02Darf ich zwei Sets anschliessen?

Die Grenze von 600 Watt gilt je Teilnehmeranschluss, nicht je Gerät. Zwei Sets am selben Anschluss überschreiten sie in aller Regel.

03Bekomme ich die Einmalvergütung des Bundes?

Die Einmalvergütung ist auf fest installierte Anlagen ausgerichtet und verlangt unter anderem ein Abnahmeprotokoll. Für ein steckerfertiges Set trifft das in der Regel nicht zu. Klären Sie das vor dem Kauf, wenn der Beitrag Teil Ihrer Rechnung ist.

04Lohnt es sich als Mieter?

Es ist für Mieter die einzige Möglichkeit, eigenen Strom zu erzeugen. Rechnen Sie mit der Grundlast, holen Sie die Zustimmung schriftlich ein und prüfen Sie, ob Sie die Anlage beim Auszug mitnehmen können.

Photovoltaik in Ihrem Kanton

Förderung, Bewilligungsverfahren und Strompreise sind kantonal geregelt. Auf der Kantonsseite stehen die Zahlen für Ihre Gegend und die Gemeinden im Überblick.

Weiterlesen

Was dazugehört

BeitragWorum es dort geht
BeitragEinmalvergütungWorum es dort gehtWas der Bund an feste Anlagen zahlt.
BeitragEinspeisen oder selbst verbrauchenWorum es dort gehtWarum die Grundlast so gut passt.
BeitragWas eine Solaranlage kostetWorum es dort gehtDie Rechnung für das eigene Dach.

Sie haben ein Dach? Dann rechnen Sie es durch.

Nennen Sie uns Ihre Postleitzahl und ein paar Eckdaten, dann kommen bis zu drei Angebote aus Ihrer Region. Kostenlos und unverbindlich.

Datenstand 12. September 2026. Quellen: stromzeit.ch — steckerfertige Plug-and-Play-Anlagen, Stand Oktober 2025 · Swissolar, abgerufen am 12. September 2026.