Photovoltaik am Mehrfamilienhaus: wem der Strom gehört

Mehrfamilienhaus · Technik einfach, Organisation anspruchsvoll

Am Mehrfamilienhaus entscheidet nicht das Dach, sondern die Abrechnung.

Ein grosses Dach über mehreren Haushalten ist die beste Ausgangslage, die es gibt — der Strom wird dort verbraucht, wo er anfällt. Die Arbeit liegt in der Organisation.

Stand September 2026bis zu drei Offerten im VergleichBetriebe aus der Regionkostenlos und unverbindlich

1Beginnen wir mit Ihrer Postleitzahl.

2Was haben Sie vor?

3Wie ist Ihr Dach ausgeführt?

4Wie gross ist die Fläche ungefähr?

5Soll ein Batteriespeicher dazu?

6Wann soll die Anlage stehen?

7Haben Sie eine Wärmepumpe?

8Wallbox oder Ladestation geplant?

✓Das genügt für den Anfang.

Schritt 1 von 9

Sieben kurze Fragen — die erste ist die einfachste.

PLZ eintragen — danach geht es weiter.
Schritt 2 von 9

Danach richtet sich, welche Betriebe für Sie in Frage kommen.

Schritt 3 von 9

Die Ausführung bestimmt das Befestigungssystem — und einen guten Teil der Montagekosten.

Schritt 4 von 9

Eine Schätzung genügt. Gemessen wird später vor Ort.

Schritt 5 von 9

Ob sich ein Speicher lohnt, hängt am Abstand zwischen Bezugspreis und Vergütung — die Zahlen dazu stehen weiter unten auf dieser Seite.

Schritt 6 von 9

Massgebend für die Einmalvergütung ist die Inbetriebnahme, nicht der Auftrag.

Schritt 7 von 9

Sie verschiebt den Eigenverbrauch in den Winter — das ändert die Rechnung spürbar.

Schritt 8 von 9

Wer sein Auto zu Hause lädt, verbraucht den eigenen Strom selbst — das rechnet sich doppelt.

Schritt 9 von 9

Wir geben Ihre Angaben an bis zu 3 Betriebe aus der Region weiter. Sie entscheiden, wer Sie kontaktiert.

Kostenlos, unverbindlich, keine Werbeanrufe.

1
Dach, mehrere Verbraucher — die beste Ausgangslage für Eigenverbrauch
6.0
Rappen bringt eingespeister Strom mindestens — im Haus ist er ein Vielfaches wert
1
Frage steht am Anfang: wer bekommt den Strom?
300
Franken je Kilowatt zahlt der Bund für den Anteil oberhalb von 30 Kilowatt
Grosses Dach mehr Fläche je FrankenMehrere Haushalte hoher EigenverbrauchAb 30 kW 300 Fr./kW vom BundOrganisation vor der Technik klärenStockwerkeigentum Beschluss der Gemeinschaft
Die Reihenfolge

Was vor der ersten Offerte geklärt gehört

Die Technik ist am Mehrfamilienhaus kaum anspruchsvoller als am Einfamilienhaus. Was Projekte verzögert, ist immer die Organisation — und die lässt sich vor der ersten Offerte klären.

FrageWarum sie zuerst kommtWer entscheidet
FrageWem gehört die Anlage?Warum sie zuerst kommtEigentümerschaft, Verwaltung oder eine Gemeinschaft — davon hängt ab, wer investiert und wer die Einmalvergütung bekommt.Wer entscheidetEigentümerschaft, bei Stockwerkeigentum die Gemeinschaft.
FrageWer verbraucht den Strom?Warum sie zuerst kommtNur die Allgemeinheit (Lift, Waschküche, Beleuchtung) oder auch die Wohnungen?Wer entscheidetDie Eigentümerschaft, im Rahmen der geltenden Regeln.
FrageWie wird abgerechnet?Warum sie zuerst kommtZähler, Verteilschlüssel, Tarif gegenüber den Mietenden.Wer entscheidetEigentümerschaft mit einer fachkundigen Stelle.
FrageWas sagt der Mietvertrag?Warum sie zuerst kommtDie Weitergabe von Strom an Mietende ist rechtlich geregelt.Wer entscheidetRechtliche Prüfung — dazu beraten wir nicht.

Zur rechtlichen Ausgestaltung einer Eigenverbrauchsgemeinschaft und zur Abrechnung mit Mietenden beraten wir nicht. Das gehört zu einer fachkundigen Stelle.

Der Vorteil

Warum das Mehrfamilienhaus die bessere Rechnung hat

Mehrere Haushalte verbrauchen über den Tag verteilt: Jemand ist immer zu Hause, die Waschküche läuft, der Lift fährt. Der Eigenverbrauchsanteil liegt deshalb regelmässig über dem eines Einfamilienhauses.

Dazu kommt der Grösseneffekt: Gerüst, Planung und Anschluss fallen einmal an und verteilen sich auf mehr Kilowatt. Der Preis je Kilowattpeak sinkt.

Ab 30 Kilowatt zahlt der Bund für den darüberliegenden Anteil 300 Franken je Kilowatt statt 360 — ein kleiner Abschlag, der den Grössenvorteil nicht aufhebt.

Häufige Fragen

Vier Punkte zum Mehrfamilienhaus

01Müssen alle Eigentümer zustimmen?

Im Stockwerkeigentum entscheidet die Gemeinschaft nach den Regeln des Reglements. Holen Sie den Beschluss ein, bevor Offerten eingeholt werden — sonst planen Sie für eine Mehrheit, die es noch nicht gibt.

02Können Mietende den Solarstrom beziehen?

Das ist rechtlich geregelt und in der Praxis üblich. Die Ausgestaltung — Zähler, Tarif, Abrechnung — gehört zu einer fachkundigen Stelle, nicht zum Installationsbetrieb.

03Lohnt sich die Anlage nur für den Allgemeinstrom?

Sie lohnt sich, ist aber deutlich kleiner. Lift, Beleuchtung und Waschküche verbrauchen wenig gegenüber dem, was die Wohnungen ziehen. Der grosse Hebel liegt bei den Wohnungen.

04Wer bekommt die Einmalvergütung?

Die Eigentümerschaft der Anlage. Bei einer Gemeinschaft gehört vorher geregelt, wie der Betrag verbucht wird.

Photovoltaik in Ihrem Kanton

Förderung, Bewilligungsverfahren und Strompreise sind kantonal geregelt. Auf der Kantonsseite stehen die Zahlen für Ihre Gegend und die Gemeinden im Überblick.

Weiterlesen

Was dazugehört

BeitragWorum es dort geht
BeitragPhotovoltaik für UnternehmenWorum es dort gehtDie Rechnung für Gewerbe und Landwirtschaft.
BeitragWelche Anlagengrösse passtWorum es dort gehtWie gross die Anlage sein soll.
BeitragEinmalvergütungWorum es dort gehtWas der Bund zahlt und wem.

Klären Sie die Organisation, dann die Technik.

Nennen Sie uns Ihre Postleitzahl und ein paar Eckdaten, dann kommen bis zu drei Angebote aus Ihrer Region. Kostenlos und unverbindlich.

Datenstand 12. September 2026. Quellen: Swissolar · EnergieSchweiz · Sonnendach.ch des Bundes · Pronovo, abgerufen am 12. September 2026.