Photovoltaik am Mehrfamilienhaus: wem der Strom gehört
Am Mehrfamilienhaus entscheidet nicht das Dach, sondern die Abrechnung.
Ein grosses Dach über mehreren Haushalten ist die beste Ausgangslage, die es gibt — der Strom wird dort verbraucht, wo er anfällt. Die Arbeit liegt in der Organisation.
Was vor der ersten Offerte geklärt gehört
Die Technik ist am Mehrfamilienhaus kaum anspruchsvoller als am Einfamilienhaus. Was Projekte verzögert, ist immer die Organisation — und die lässt sich vor der ersten Offerte klären.
| Frage | Warum sie zuerst kommt | Wer entscheidet |
|---|---|---|
| FrageWem gehört die Anlage? | Warum sie zuerst kommtEigentümerschaft, Verwaltung oder eine Gemeinschaft — davon hängt ab, wer investiert und wer die Einmalvergütung bekommt. | Wer entscheidetEigentümerschaft, bei Stockwerkeigentum die Gemeinschaft. |
| FrageWer verbraucht den Strom? | Warum sie zuerst kommtNur die Allgemeinheit (Lift, Waschküche, Beleuchtung) oder auch die Wohnungen? | Wer entscheidetDie Eigentümerschaft, im Rahmen der geltenden Regeln. |
| FrageWie wird abgerechnet? | Warum sie zuerst kommtZähler, Verteilschlüssel, Tarif gegenüber den Mietenden. | Wer entscheidetEigentümerschaft mit einer fachkundigen Stelle. |
| FrageWas sagt der Mietvertrag? | Warum sie zuerst kommtDie Weitergabe von Strom an Mietende ist rechtlich geregelt. | Wer entscheidetRechtliche Prüfung — dazu beraten wir nicht. |
Zur rechtlichen Ausgestaltung einer Eigenverbrauchsgemeinschaft und zur Abrechnung mit Mietenden beraten wir nicht. Das gehört zu einer fachkundigen Stelle.
Warum das Mehrfamilienhaus die bessere Rechnung hat
Mehrere Haushalte verbrauchen über den Tag verteilt: Jemand ist immer zu Hause, die Waschküche läuft, der Lift fährt. Der Eigenverbrauchsanteil liegt deshalb regelmässig über dem eines Einfamilienhauses.
Dazu kommt der Grösseneffekt: Gerüst, Planung und Anschluss fallen einmal an und verteilen sich auf mehr Kilowatt. Der Preis je Kilowattpeak sinkt.
Ab 30 Kilowatt zahlt der Bund für den darüberliegenden Anteil 300 Franken je Kilowatt statt 360 — ein kleiner Abschlag, der den Grössenvorteil nicht aufhebt.
Vier Punkte zum Mehrfamilienhaus
01Müssen alle Eigentümer zustimmen?
Im Stockwerkeigentum entscheidet die Gemeinschaft nach den Regeln des Reglements. Holen Sie den Beschluss ein, bevor Offerten eingeholt werden — sonst planen Sie für eine Mehrheit, die es noch nicht gibt.
02Können Mietende den Solarstrom beziehen?
Das ist rechtlich geregelt und in der Praxis üblich. Die Ausgestaltung — Zähler, Tarif, Abrechnung — gehört zu einer fachkundigen Stelle, nicht zum Installationsbetrieb.
03Lohnt sich die Anlage nur für den Allgemeinstrom?
Sie lohnt sich, ist aber deutlich kleiner. Lift, Beleuchtung und Waschküche verbrauchen wenig gegenüber dem, was die Wohnungen ziehen. Der grosse Hebel liegt bei den Wohnungen.
04Wer bekommt die Einmalvergütung?
Die Eigentümerschaft der Anlage. Bei einer Gemeinschaft gehört vorher geregelt, wie der Betrag verbucht wird.
Was dazugehört
| Beitrag | Worum es dort geht |
|---|---|
| BeitragPhotovoltaik für Unternehmen | Worum es dort gehtDie Rechnung für Gewerbe und Landwirtschaft. |
| BeitragWelche Anlagengrösse passt | Worum es dort gehtWie gross die Anlage sein soll. |
| BeitragEinmalvergütung | Worum es dort gehtWas der Bund zahlt und wem. |
Klären Sie die Organisation, dann die Technik.
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Datenstand 12. September 2026. Quellen: Swissolar · EnergieSchweiz · Sonnendach.ch des Bundes · Pronovo, abgerufen am 12. September 2026.