Photovoltaik und Steuern: was abziehbar ist und was versteuert wird
Am Bestandsbau ist die Anlage Unterhalt, am Neubau ist sie Bausumme.
Dieser eine Unterschied entscheidet über mehrere tausend Franken. Dazu kommt die Frage, was mit dem eingespeisten Strom geschieht und warum die Einmalvergütung den Abzug schmälert.
Unterhalt oder Bausumme — daran hängt alles
Bei einem bestehenden Gebäude gelten die Investitionskosten einer Photovoltaikanlage als Liegenschaftsunterhalt und sind vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Kosten für Batteriespeicher und Installationsarbeiten zählen dazu, ebenso der laufende Unterhalt der Anlage.
Bei Neubauten und Gebäuden, die jünger als fünf Jahre sind, zählt die Anlage zur Bausumme. Dann gibt es keinen Unterhaltsabzug — die Anlage ist Teil der Erstellungskosten.
Der Abzug reduziert sich um erhaltene Fördergelder. Wer 3600 Franken Einmalvergütung bekommt, kann diesen Betrag nicht zusätzlich abziehen.
Die Zuordnung ist kantonal geregelt und ändert. Die genannten Grundsätze stammen aus einer Darstellung der IWB mit Stand 2023 bis 2024; verbindlich ist die Wegleitung Ihrer kantonalen Steuerverwaltung für das jeweilige Steuerjahr.
Was versteuert wird und was nicht
Weil die Kantone unterschiedlich verfahren, gehört diese Frage vor die erste Steuererklärung nach der Inbetriebnahme — nicht danach.
| Vorgang | Steuerliche Behandlung | Was das praktisch heisst |
|---|---|---|
| VorgangStrom, den Sie selbst verbrauchen | Steuerliche BehandlungWird nicht besteuert | Was das praktisch heisstDer grösste Nutzen der Anlage bleibt steuerfrei. |
| VorgangStrom, den Sie einspeisen | Steuerliche BehandlungWird als Einkommen besteuert | Was das praktisch heisstDie Gutschrift Ihres Werks gehört in die Steuererklärung. |
| VorgangEinmalvergütung | Steuerliche BehandlungKürzt den Unterhaltsabzug | Was das praktisch heisstNicht als Einkommen, aber der Abzug fällt entsprechend kleiner aus. |
| VorgangBruttoprinzip oder Nettoprinzip | Steuerliche BehandlungKantonal verschieden | Was das praktisch heisstManche Kantone rechnen den Rücklieferertrag brutto, andere verrechnen ihn mit dem Bezug. Das ändert die Zahl in der Erklärung. |
Vier Punkte zu Steuern
01Lohnt es sich, die Investition über zwei Jahre zu verteilen?
Je nach Einkommen ja, weil der Abzug progressiv wirkt. Möglich ist das nur, wenn auch die Rechnungen über zwei Steuerperioden verteilt anfallen. Das ist eine Frage an Ihre Steuerberatung, nicht an den Installationsbetrieb — und wir sind keine Steuerberatung.
02Zählt der Batteriespeicher zum Abzug?
Nach der genannten Darstellung ja, zusammen mit den Installationsarbeiten — am Bestandsbau. Am Neubau gilt dieselbe Regel wie für die Anlage: Bausumme.
03Was ist mit dem Eigenmietwert?
Der Eigenmietwert wird von der Anlage nicht direkt berührt. Ob eine Steuerbehörde bei einer umfassenden Sanierung eine Neuschätzung vornimmt, ist eine andere Frage und kantonal verschieden.
04Muss ich die Gutschrift des Werks auch bei kleinen Beträgen deklarieren?
Die Gutschrift ist Einkommen. Ob eine Bagatellgrenze gilt, steht in der kantonalen Wegleitung. Im Zweifel deklarieren — die Zahl steht ohnehin auf der Jahresabrechnung des Werks.
Was dazugehört
| Beitrag | Worum es dort geht |
|---|---|
| BeitragEinmalvergütung | Worum es dort gehtDie Sätze des Bundes und wem das Geld gehört. |
| BeitragKantonale Förderung | Worum es dort gehtWas die vier Kantone zahlen — und was nicht. |
| BeitragEinspeisen oder selbst verbrauchen | Worum es dort gehtWarum der Eigenverbrauch mehr bringt. |
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Datenstand 12. September 2026. Quellen: IWB — Solaranlage von Steuern abziehen · Pronovo — Einmalvergütung · kantonale Steuerverwaltungen Aargau, Bern, Solothurn und Basel-Landschaft, abgerufen am 12. September 2026.