Photovoltaik und Steuern: was abziehbar ist und was versteuert wird

Steuern · Abzug, Eigenverbrauch, Rücklieferung

Am Bestandsbau ist die Anlage Unterhalt, am Neubau ist sie Bausumme.

Dieser eine Unterschied entscheidet über mehrere tausend Franken. Dazu kommt die Frage, was mit dem eingespeisten Strom geschieht und warum die Einmalvergütung den Abzug schmälert.

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1Beginnen wir mit Ihrer Postleitzahl.

2Was haben Sie vor?

3Wie ist Ihr Dach ausgeführt?

4Wie gross ist die Fläche ungefähr?

5Soll ein Batteriespeicher dazu?

6Wann soll die Anlage stehen?

7Haben Sie eine Wärmepumpe?

8Wallbox oder Ladestation geplant?

✓Das genügt für den Anfang.

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Sieben kurze Fragen — die erste ist die einfachste.

PLZ eintragen — danach geht es weiter.
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Danach richtet sich, welche Betriebe für Sie in Frage kommen.

Schritt 3 von 9

Die Ausführung bestimmt das Befestigungssystem — und einen guten Teil der Montagekosten.

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Eine Schätzung genügt. Gemessen wird später vor Ort.

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Ob sich ein Speicher lohnt, hängt am Abstand zwischen Bezugspreis und Vergütung — die Zahlen dazu stehen weiter unten auf dieser Seite.

Schritt 6 von 9

Massgebend für die Einmalvergütung ist die Inbetriebnahme, nicht der Auftrag.

Schritt 7 von 9

Sie verschiebt den Eigenverbrauch in den Winter — das ändert die Rechnung spürbar.

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Wer sein Auto zu Hause lädt, verbraucht den eigenen Strom selbst — das rechnet sich doppelt.

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Jahre alt muss das Gebäude mindestens sein, damit die Anlage als Unterhalt gilt
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Rappen Einkommenssteuer fallen auf den selbst verbrauchten Strom an
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Kantone, vier Handhabungen — die Regeln sind kantonal
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Steuerperiode — verteilen lässt sich der Abzug nur begrenzt
Bestandsbau Liegenschaftsunterhalt, abziehbarNeubau und unter fünf Jahre Bausumme, nicht abziehbarEinmalvergütung kürzt den AbzugEigenverbrauch nicht besteuertRücklieferung als Einkommen besteuert
Der Abzug

Unterhalt oder Bausumme — daran hängt alles

Bei einem bestehenden Gebäude gelten die Investitionskosten einer Photovoltaikanlage als Liegenschaftsunterhalt und sind vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Kosten für Batteriespeicher und Installationsarbeiten zählen dazu, ebenso der laufende Unterhalt der Anlage.

Bei Neubauten und Gebäuden, die jünger als fünf Jahre sind, zählt die Anlage zur Bausumme. Dann gibt es keinen Unterhaltsabzug — die Anlage ist Teil der Erstellungskosten.

Der Abzug reduziert sich um erhaltene Fördergelder. Wer 3600 Franken Einmalvergütung bekommt, kann diesen Betrag nicht zusätzlich abziehen.

Die Zuordnung ist kantonal geregelt und ändert. Die genannten Grundsätze stammen aus einer Darstellung der IWB mit Stand 2023 bis 2024; verbindlich ist die Wegleitung Ihrer kantonalen Steuerverwaltung für das jeweilige Steuerjahr.

Die Erträge

Was versteuert wird und was nicht

Weil die Kantone unterschiedlich verfahren, gehört diese Frage vor die erste Steuererklärung nach der Inbetriebnahme — nicht danach.

VorgangSteuerliche BehandlungWas das praktisch heisst
VorgangStrom, den Sie selbst verbrauchenSteuerliche BehandlungWird nicht besteuertWas das praktisch heisstDer grösste Nutzen der Anlage bleibt steuerfrei.
VorgangStrom, den Sie einspeisenSteuerliche BehandlungWird als Einkommen besteuertWas das praktisch heisstDie Gutschrift Ihres Werks gehört in die Steuererklärung.
VorgangEinmalvergütungSteuerliche BehandlungKürzt den UnterhaltsabzugWas das praktisch heisstNicht als Einkommen, aber der Abzug fällt entsprechend kleiner aus.
VorgangBruttoprinzip oder NettoprinzipSteuerliche BehandlungKantonal verschiedenWas das praktisch heisstManche Kantone rechnen den Rücklieferertrag brutto, andere verrechnen ihn mit dem Bezug. Das ändert die Zahl in der Erklärung.
Häufige Fragen

Vier Punkte zu Steuern

01Lohnt es sich, die Investition über zwei Jahre zu verteilen?

Je nach Einkommen ja, weil der Abzug progressiv wirkt. Möglich ist das nur, wenn auch die Rechnungen über zwei Steuerperioden verteilt anfallen. Das ist eine Frage an Ihre Steuerberatung, nicht an den Installationsbetrieb — und wir sind keine Steuerberatung.

02Zählt der Batteriespeicher zum Abzug?

Nach der genannten Darstellung ja, zusammen mit den Installationsarbeiten — am Bestandsbau. Am Neubau gilt dieselbe Regel wie für die Anlage: Bausumme.

03Was ist mit dem Eigenmietwert?

Der Eigenmietwert wird von der Anlage nicht direkt berührt. Ob eine Steuerbehörde bei einer umfassenden Sanierung eine Neuschätzung vornimmt, ist eine andere Frage und kantonal verschieden.

04Muss ich die Gutschrift des Werks auch bei kleinen Beträgen deklarieren?

Die Gutschrift ist Einkommen. Ob eine Bagatellgrenze gilt, steht in der kantonalen Wegleitung. Im Zweifel deklarieren — die Zahl steht ohnehin auf der Jahresabrechnung des Werks.

Photovoltaik in Ihrem Kanton

Förderung, Bewilligungsverfahren und Strompreise sind kantonal geregelt. Auf der Kantonsseite stehen die Zahlen für Ihre Gegend und die Gemeinden im Überblick.

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Was dazugehört

BeitragWorum es dort geht
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Datenstand 12. September 2026. Quellen: IWB — Solaranlage von Steuern abziehen · Pronovo — Einmalvergütung · kantonale Steuerverwaltungen Aargau, Bern, Solothurn und Basel-Landschaft, abgerufen am 12. September 2026.