Eine Solaranlage ist ein Bauteil, kein Gerät
Eine Solaranlage ist kein Gerät, sondern ein Bauteil — mit einer Wartungsliste von erstaunlicher Kürze.
25 bis 30 Jahre Nutzungsdauer, ein Wechselrichterersatz, alle zwei bis drei Jahre eine Sichtkontrolle. Keine gesetzliche Wartungspflicht. Was wirklich anfällt und was es kostet, steht hier.
25 bis 30 Jahre — und die älteste Anlage Europas läuft seit 1982
EnergieSchweiz rechnet mit einer Betriebsdauer von 25 bis 30 Jahren. Die älteste netzgekoppelte Anlage Europas steht in Lugano und ist seit 1982 in Betrieb — das sind über vierzig Jahre.
Zur Alterung gibt es zwei Zahlen, und sie erzählen zwei verschiedene Geschichten. Die eine kommt aus internationalen Studien: 0,5 bis 1,0 Prozent Leistungsverlust pro Jahr je nach Klimazone, im Median 0,82 Prozent bei Mono-Silizium. Die andere ist eine Schweizer Messung an 1658 geförderten Anlagen über die Jahre 2009 bis 2016: 0,2 bis 0,3 Prozent pro Jahr.
Warum der Unterschied? Das können wir nicht belegt beantworten. Was wir sagen können: Die Schweizer Anlagen im gemessenen Bestand alterten langsamer, als die Planung annahm, und lieferten mit 1015 Kilowattstunden je Kilowatt mehr, als angenommen worden war. Die Herstellergarantie von 85 Prozent Restleistung nach 25 Jahren ist nach dieser Erfahrung ein Sicherheitsnetz und keine Prognose.
Quellen: EnergieSchweiz/BFE, Betriebskosten von Photovoltaikanlagen, Mai 2017 (Nutzungsdauer). BFE-Publikation vom 09.01.2026 (Herstellerangabe 0,5 Prozent, internationale Studien 0,5 bis 1,0 Prozent, 85 Prozent Restleistung nach 25 Jahren, im Durchschnitt 87,4 Prozent Herstellerversprechen nach 30 Jahren). TNC Consulting für EnergieSchweiz/BFE, 14.12.2018 (Schweizer Messung 0,2 bis 0,3 Prozent).
Was der Betrieb wirklich kostet — in Rappen je Kilowattstunde
Das Bundesamt für Energie hat das 2017 durchgerechnet, gemeinsam mit Basler & Hofmann, der ZHAW, BE Netz und Swissolar.
| Anlagengrösse | Wer sie hat | Wechselrichterersatz | Betrag in Rappen je kWh |
|---|---|---|---|
| Anlagengrösse10 kWp | Wer sie hatEinfamilienhaus. | Wechselrichterersatz2000 CHF | Betrag in Rappen je kWh4.6 |
| Anlagengrösse100 kWp | Wer sie hatGewerbe, Landwirtschaft. | Wechselrichterersatz16'000 CHF | Betrag in Rappen je kWh6.7 |
| AnlagengrösseÜber 1 MWp | Wer sie hatIndustrie. | Wechselrichterersatz120'000 CHF | Betrag in Rappen je kWh3.0 |
Betrag in Rappen je kWh im Vergleich
Je länger der Balken, desto grösser der Wert in der Spalte «Betrag in Rappen je kWh» der Tabelle darüber. Die Balkenlänge zeigt das Verhältnis der Zeilen zueinander, nicht einen absoluten Massstab.
Der Bereich insgesamt liegt bei 2 bis 6 Rappen je Kilowattstunde für gut gebaute und effizient betriebene Anlagen. Der Wechselrichterersatz ist darin enthalten, angesetzt einmalig nach 13 Jahren. Beim Einfamilienhaus macht er 1,6 der 4,6 Rappen aus — ein gutes Drittel der laufenden Kosten.
Eine konkrete Frankenzahl pro Jahr für ein Einfamilienhaus nennen wir nicht, weil wir keine belegte gefunden haben. Rechnen Sie selbst: 4,6 Rappen mal Ihrer Jahresproduktion.
Keine Pflicht, aber eine kurze Liste
Swissolar hält fest: Es besteht keine gesetzliche Wartungspflicht. Empfohlen wird alle zwei bis drei Jahre eine optische Kontrolle der Module. Zusätzlich sinnvoll: eine Kontrolle nach Stürmen, bei Störmeldungen und bei spürbar reduziertem Ertrag.
Beim Reinigen widersprechen sich die Quellen, und wir geben beide wieder. Das Bundesamt für Energie schreibt: «Geringe Verschmutzungen verursachen keine signifikanten Ertragsreduktionen. Zudem reinigen starke Regengüsse relativ gut.» Der Hauseigentümerverband nennt dagegen je nach Verschmutzungsgrad zwei bis zwanzig Prozent Ertragsminderung. Zwanzig Prozent sind viel — die Spanne beginnt aber bei zwei.
Unser Rat daraus: Nicht auf Verdacht reinigen lassen, sondern den Ertrag beobachten. Fällt er über die Jahre stärker als das gemessene Viertelprozent, hat das eine Ursache — Verschmutzung, Verschattung durch gewachsene Bäume, oder ein Defekt. Und wenn gereinigt wird: flach liegende Module durch Fachpersonal, nie mit dem Wasserschlauch abspritzen — das gibt Kalkablagerungen und Spannungsrisse.
| Anlass | Was zu tun ist | Wie oft |
|---|---|---|
| AnlassRoutine | Was zu tun istOptische Kontrolle der Module. | Wie oftalle 2 bis 3 Jahre |
| AnlassNach dem Sturm | Was zu tun istBefestigung und Module prüfen. | Wie oftanlassbezogen |
| AnlassErtrag fällt | Was zu tun istUrsache suchen: Verschmutzung, Verschattung, Defekt. | Wie oftanlassbezogen |
| AnlassKabel | Was zu tun istAuf Tierverbiss achten — Marder verursachen Kurzschlussrisiko. | Wie oftbei der Kontrolle |
Hagel, Versicherung und was am Schluss mit den Modulen geschieht
Die von Swissolar genannten Schadensursachen sind Hagel, Sturm bei unsachgemässer Befestigung, Blitz, Tierverbiss, Schneedruck und Brand. Eine Schweizer Schadensstatistik speziell für Solaranlagen mit Fallzahlen haben wir nicht gefunden — die Analyse der kantonalen Gebäudeversicherungen von 2022 erwähnt Photovoltaikanlagen gar nicht. Belegt ist der allgemeine Trend: Hagel- und Sturmschäden haben seit 1950 statistisch signifikant zugenommen.
Für Hagel gibt es fünf Widerstandsklassen HW 1 bis HW 5, von einem Zentimeter Korndurchmesser bis fünf. Wichtig: In neu identifizierten Gebieten mit fünfzigjährlichen Korndurchmessern über vier Zentimetern reicht HW 3 nicht. Die Gebäudeversicherung Basel-Stadt verlangt seit 2020 mindestens HW 3 — verlangen Sie den Nachweis in der Offerte, nicht erst im Schadenfall.
Zum Lebensende: Die Entsorgung ist beim Kauf bereits bezahlt. Die vorgezogene Recyclinggebühr beträgt 4 Rappen je Kilogramm Modulgewicht, also rund 4 Franken je installiertem Kilowatt. SENS eRecycling organisiert die Rücknahme seit 2013 zusammen mit Swissolar; für Installateure ist die Abholung kostenlos, Kleinmengen nehmen die Sammelstellen entgegen. Über 75 Prozent eines Moduls lassen sich wiederverwenden oder recyceln.
Nicht belegt: die Demontagekosten einer Anlage in Franken — bezahlt ist mit der Recyclinggebühr die Entsorgung, nicht der Abbau. Und ob die 4 Rappen je Kilogramm 2026 noch gelten; der Beleg stammt aus einem SENS-Factsheet von Juli 2023.
Vier Punkte zu Lebensdauer und Unterhalt
01Ist meine Anlage in der Gebäudeversicherung?
Nach ordnungsgemässer Meldung ja — aber nur für Feuer und Elementarereignisse. Die AGV im Aargau nennt Feuer, Rauch, Hitze, Blitzschlag, Hagel, Sturm und Schneedruck. Nicht gedeckt sind Wartung, vorbeugende Massnahmen und normale Abnutzung.
Basel-Stadt ist noch deutlicher: Glasbruch und Betriebsausfall sind nicht mitversichert und brauchen eine eigene Police. Swissolar hält fest, dass die Deckung von Kanton zu Kanton verschieden ist.
02Muss ich die Module reinigen lassen?
Nicht routinemässig. Das BFE hält geringe Verschmutzung für unerheblich und weist auf die Reinigungswirkung starker Regengüsse hin. Der HEV nennt zwei bis zwanzig Prozent Ertragsminderung je nach Verschmutzungsgrad — beide Aussagen stehen hier nebeneinander, weil beide belegt sind.
Beobachten Sie den Ertrag. Wenn gereinigt wird: durch Fachpersonal und nie mit dem Wasserschlauch.
03Braucht die Anlage einen Blitzschutz?
Swissolar formuliert es so: Ein Gebäude wird durch eine Solaranlage nicht grundsätzlich blitzschutzpflichtig. Ein bestehendes Blitzschutzsystem muss aber korrekt angeschlossen werden.
Für Planung, Bau und Betrieb gelten zudem die Brandschutzvorschriften der Kantone und der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen.
04Was passiert nach dreissig Jahren?
Die Anlage läuft weiter, mit rund 85 Prozent der Anfangsleistung. Wer sie ersetzt, gibt die Module zurück: SENS eRecycling holt sie bei Installateuren kostenlos ab, Privatpersonen bringen Kleinmengen zur Sammelstelle. Die Gebühr von 4 Rappen je Kilogramm haben Sie beim Kauf bezahlt.
Was Sie nicht bezahlt haben, ist die Demontage. Dafür haben wir keine belegte Zahl gefunden — sie gehört aber in eine ehrliche Langfristrechnung.
Fragen Sie nach dem Hagelwiderstand, bevor Sie unterschreiben.
Postleitzahl eingeben, sieben Fragen beantworten, bis zu drei vergleichbare Angebote erhalten — ohne Kosten, ohne Telefonwerbung.
Datenstand 31. August 2026. Quellen: EnergieSchweiz/BFE — Betriebskosten von Photovoltaikanlagen, Mai 2017 · BFE — Publikation zur Degradation, 09.01.2026 · TNC Consulting für EnergieSchweiz/BFE — Performance-Analyse der KEV-Anlagen, 14.12.2018 · Swissolar — Wartung und Schutz vor Schäden · Swissolar — Merkblatt Hagelschäden, Juni 2022 · Swissolar — Entsorgung und Recycling · SENS eRecycling — Factsheet PV-Module, Juli 2023 · VKG — Analyse Schadendaten, März 2022 · HEV Schweiz — Wartung und Reinigung, 16.10.2025 · AGV Aargau · Gebäudeversicherung Basel-Stadt, alle abgerufen am 31.08.2026. Nicht belegt und darum hier nicht behauptet: Wartungskosten in Franken pro Jahr für ein Einfamilienhaus, Demontagekosten am Lebensende und eine Schweizer Schadensstatistik speziell für Photovoltaikanlagen. Wir prüfen diese Seite quartalsweise nach.