Melden oder bewilligen — und was seit 2026 an der Fassade gilt

 
 
 
 
Ratgeber · Verfahren · Stand August 2026

Auf dem Dach genügt in der Regel eine Meldung — und seit 2026 auch an der Fassade.

Das Bundesrecht stellt genügend angepasste Solaranlagen von der Baubewilligung frei. Wo die Grenze verläuft, wie viele Tage Sie einrechnen müssen und was in Kernzonen gilt, steht hier — für alle fünf Kantone.

gerechnet, nicht behauptet mit Quelle quartalsweise nachgeprüft kostenlos und unverbindlich

1Beginnen wir mit Ihrer Postleitzahl.

2Was haben Sie vor?

3Wie ist Ihr Dach ausgeführt?

4Wie gross ist die Fläche ungefähr?

5Soll ein Batteriespeicher dazu?

6Wann soll die Anlage stehen?

7Haben Sie eine Wärmepumpe?

8Wallbox oder Ladestation geplant?

✓Das genügt für den Anfang.

Schritt 1 von 9

Sieben kurze Fragen — die erste ist die einfachste.

PLZ eintragen — danach geht es weiter.
Schritt 2 von 9

Danach richtet sich, welche Betriebe für Sie in Frage kommen.

Schritt 3 von 9

Die Ausführung bestimmt das Befestigungssystem — und einen guten Teil der Montagekosten.

Schritt 4 von 9

Eine Schätzung genügt. Gemessen wird später vor Ort.

Schritt 5 von 9

Ob sich ein Speicher lohnt, hängt am Abstand zwischen Bezugspreis und Vergütung — die Zahlen dazu stehen weiter unten auf dieser Seite.

Schritt 6 von 9

Massgebend für die Einmalvergütung ist die Inbetriebnahme, nicht der Auftrag.

Schritt 7 von 9

Sie verschiebt den Eigenverbrauch in den Winter — das ändert die Rechnung spürbar.

Schritt 8 von 9

Wer sein Auto zu Hause lädt, verbraucht den eigenen Strom selbst — das rechnet sich doppelt.

Schritt 9 von 9

Wir geben Ihre Angaben an bis zu 3 Betriebe aus der Region weiter. Sie entscheiden, wer Sie kontaktiert.

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20
Zentimeter darf die Anlage das Schrägdach im rechten Winkel höchstens überragen
45
Grad Blickwinkel von unten — darin darf die Flachdachanlage nicht sichtbar sein
30
Tage vor Baubeginn muss die Meldung in AG, SO und BL vorliegen
7
Arbeitstage genügen im Kanton Bern — Basel-Stadt verlangt zwei Wochen
Die Grundregel

«Genügend angepasst» ist ein Rechtsbegriff mit Massen

Artikel 18a des Raumplanungsgesetzes hält fest, dass genügend angepasste Solaranlagen auf Dächern in Bau- und Landwirtschaftszonen keiner Baubewilligung bedürfen; sie sind der zuständigen Behörde lediglich zu melden. Und weiter: Die Interessen an der Nutzung der Solarenergie gehen den ästhetischen Anliegen grundsätzlich vor.

Was «genügend angepasst» heisst, steht in Artikel 32a der Raumplanungsverordnung, und es ist erfreulich konkret.

Dachart Bedingung Mass
DachartSchrägdach BedingungAnlage überragt die Dachfläche im rechten Winkel höchstens um Mass20 cm
DachartSchrägdach BedingungVon oben gesehen kein Hinausragen über die Dachfläche, reflexionsarm nach Stand der Technik, kompakt angeordnet. Mass—
DachartFlachdach BedingungOberkante des Dachrandes darf überragt werden um höchstens Mass1 Meter
DachartFlachdach BedingungZusätzlich: von unten nicht sichtbar im Blickwinkel von Mass45 Grad
DachartFassade BedingungAbstand zur Fassade höchstens, parallel angeordnet, einheitlich gefärbt, reflexionsarm. Mass20 cm

Die Fassade ist neu. Der Bundesrat hat die revidierte Raumplanungsverordnung am 15. Oktober 2025 verabschiedet; seit dem 1. Januar 2026 sind genügend angepasste Fassadenanlagen unter bestimmten Voraussetzungen bewilligungsfrei. Neben den Grundvoraussetzungen muss zusätzlich mindestens eine Einzelbedingung erfüllt sein — etwa eine kompakte rechteckige Fläche, der vollständige Ersatz eines Fassadenelements, die vollständige Abdeckung einer Giebelfläche oder eine Farbgebung ähnlich der angrenzenden Fassade.

Wir konnten den Wortlaut der ab 01.01.2026 geltenden Verordnungsfassung nicht direkt aus dem Bundesrecht abrufen. Die Masse oben stammen übereinstimmend aus den behördlichen Merkblättern der Kantone Solothurn (Version 01.01.2026) und Bern (Januar 2026) sowie von EnergieSchweiz. Wir kennzeichnen das ausdrücklich — maßgebend ist im Streitfall der Verordnungstext.

Die Fristen

Wie viele Tage vor Baubeginn die Meldung vorliegen muss

Die Kantone regeln das unterschiedlich. Rechnen Sie die Frist in den Terminplan ein — sie ist der häufigste Grund für eine Verschiebung.

Kanton Wie gemeldet wird Frist vor Baubeginn
KantonAargau Wie gemeldet wirdFormular über das Smart Service Portal an die Standortgemeinde. Baubeginn erst, wenn nach 30 Tagen keine gegenteilige Rückmeldung kam. Frist vor Baubeginn30 Tage
KantonSolothurn Wie gemeldet wirdMeldeformular an die örtliche Baubehörde, eingereicht durch die Bauherrschaft. Frist vor Baubeginn30 Tage
KantonBasel-Landschaft Wie gemeldet wirdOnline-Formular des Bauinspektorats, Grundeigentümer oder Vertretung. Frist vor Baubeginn30 Tage
KantonBasel-Stadt Wie gemeldet wirdMeldeverfahren beim Bau- und Gastgewerbeinspektorat. Prüfung in der Regel innert zwei Wochen. Kostenlos. Frist vor Baubeginn2 Wochen
KantonBern Wie gemeldet wirdMeldung über eBau. Frist vor Baubeginn7 Arbeitstage

Stände: Solothurn Meldeformular Version 01.01.2026, Bern Merkblatt AUE Januar 2026 (belegt für Fassadenanlagen), Aargau Smart Service Portal, Basel-Landschaft Bauinspektorat, Basel-Stadt Bau- und Gastgewerbeinspektorat. Ob die 30 Tage eine zwingende Bundesfrist sind, ist offen — die Kantonspraxis reicht von 7 Arbeitstagen bis 30 Tagen, was gegen eine einheitliche Bundesfrist spricht. Zu den Kosten: Basel-Stadt schreibt ausdrücklich «kostenlos»; für AG, SO, BL und BE haben wir keine Kostenangabe gefunden.

Wo es doch eine Bewilligung braucht

Kernzone, Ortsbild, Denkmal

Das Bundesrecht ist hier eindeutig: Solaranlagen auf Kultur- und Naturdenkmälern von kantonaler oder nationaler Bedeutung bedürfen stets einer Baubewilligung und dürfen solche Denkmäler nicht wesentlich beeinträchtigen. Zusätzlich können die Kantone in klar umschriebenen Schutzzonen eine Bewilligungspflicht vorsehen — und alle fünf unserer Kantone tun das.

Kanton Wo eine Baubewilligung nötig bleibt
KantonSolothurn Wo eine Baubewilligung nötig bleibtOrtsbildschutzzonen, Juraschutzzone, geschützte Kulturdenkmäler sowie die Altstädte Solothurn und Olten und der Dorfkern Balsthal.
KantonBasel-Landschaft Wo eine Baubewilligung nötig bleibtKern-, Ortsbild- und Denkmalschutzzonen sowie wichtige Kultur- und Naturdenkmäler.
KantonBasel-Stadt Wo eine Baubewilligung nötig bleibtSchutzzonen und Bauten im Denkmalverzeichnis. Dort kein Meldeverfahren, sondern Baubewilligung.
KantonAargau Wo eine Baubewilligung nötig bleibtKultur- und Naturdenkmäler sowie Gebäude mit Substanzschutz. Gemeinden können gebietsbezogene Gestaltungsvorschriften erlassen, solange sie die Solarnutzung nicht übermässig einschränken.
KantonBern Wo eine Baubewilligung nötig bleibtKulturdenkmäler nationaler oder kantonaler Bedeutung, stets bewilligungspflichtig.

Der praktische Rat: Rufen Sie vor der Offerte bei der Gemeinde an und fragen Sie nach der Zone Ihrer Parzelle. Das dauert fünf Minuten. Eine Bewilligung dauert Monate — und eine abgelehnte kostet die halbe Planung.

Die zweite Meldung

Die Gemeinde ist nicht das Werk

Neben der Baumeldung läuft ein zweites Verfahren beim Netzbetreiber. Es hat mit der Gemeinde nichts zu tun und wird gerne verwechselt.

Schritt Was es ist Wann
SchrittTechnisches Anschlussgesuch Was es istAnlagenkonzept, Erschliessung, Absicherung, Messkonzept. Vom Planer. Wannin der Projektierung
SchrittInstallationsanzeige Was es istVom ausführenden Installationsbetrieb. Wannspätestens zu Beginn der Arbeiten
SchrittApparatebestellung Was es istZählerbestellung. WannEnde der Ausführung
SchrittSicherheitsnachweis Was es istMit Mess- und Prüfprotokoll Photovoltaik, visiert von einer unabhängigen Kontrollstelle. Wannnach Fertigstellung

Und ein dritter Punkt, der oft vergessen geht: die Gebäudeversicherung. Die AGV im Aargau verlangt eine Meldung; nach ordnungsgemässer Meldung ist die Anlage in der Feuer- und Elementarschadenversicherung mitversichert. Die GVB in Bern verlangt ebenfalls eine Meldung. Basel-Stadt verlangt zusätzlich einen Hagelwiderstand von mindestens HW 3 und deckt ausdrücklich nur Feuer- und Elementarschäden — Glasbruch und Betriebsausfall brauchen eine eigene Police.

Quelle Netzanschluss: Swissolar, Empfehlung Netzanschluss für Photovoltaikanlagen in NE7, Version 2.00 vom 22.11.2021. Konkrete Bearbeitungsfristen der Werke sind dort nicht genannt und wir haben auch sonst keine gefunden. Versicherungen: AGV Aargau, GVB Bern, Gebäudeversicherung Basel-Stadt. Für die Solothurnische Gebäudeversicherung und die BGV Basel-Landschaft konnten wir die Meldepflicht nicht belegen — fragen Sie dort nach.

Häufige Fragen

Vier Punkte zum Verfahren

01Wer meldet — ich oder der Betrieb?

Die Baumeldung reicht die Bauherrschaft ein, also Sie. Ein Projektverfasser kann sie bei entsprechender Vollmacht unterschreiben. Die Meldungen beim Netzbetreiber dagegen macht der Betrieb: das Anschlussgesuch der Planer, die Installationsanzeige und den Sicherheitsnachweis der Installateur.

Verlangen Sie in der Offerte, dass alle drei Schritte ausdrücklich enthalten sind. Sonst zahlen Sie sie später einzeln.

02Gilt die Bewilligungsfreiheit auch beim aufgeständerten Flachdach?

Ja, wenn die Anlage die Oberkante des Dachrandes um höchstens einen Meter überragt und von unten im 45-Grad-Blickwinkel nicht sichtbar ist. Praktisch heisst das: von der Dachkante zurückversetzt.

Wer bis an die Kante baut, verlässt die Bewilligungsfreiheit. Ein paar Reihen weiter innen zu bleiben, kann Monate sparen.

03Was ist seit 2026 an der Fassade neu?

Genügend angepasste Fassadenanlagen sind in Bau- und Landwirtschaftszonen bewilligungsfrei. Die Grundvoraussetzungen: keine Überdeckung von Gliederungs- und Schmuckelementen, kein Hinausragen über die Fassadenkanten, höchstens 20 Zentimeter Abstand, parallel angeordnet, einheitliche Farbe, reflexionsarm.

Dazu muss mindestens eine Einzelbedingung erfüllt sein. Fassadenanlagen liefern rund 550 Kilowattstunden je Kilowatt — weniger als das Dach, aber 42 Prozent davon im Winterhalbjahr statt 27.

04Muss ich die Gebäudeversicherung informieren?

Im Aargau und in Bern ja, ausdrücklich. In Basel-Stadt ebenfalls, dort mit Angaben zu Erstellungskosten, Solarfläche und Hagelwiderstand sowie Unternehmerrechnung, Sicherheitsnachweis und Hagelwiderstandsnachweis.

Das ist keine Formsache. Ohne Meldung ist die Deckung im Schadenfall fraglich — und Hagel ist in der Schweiz die häufigste Ursache für Schäden an Solaranlagen.

Photovoltaik in Ihrem Kanton

Förderung, Bewilligungsverfahren und Strompreise sind kantonal geregelt. Auf der Kantonsseite stehen die Zahlen für Ihre Gegend und die Gemeinden im Überblick.

Ein Anruf bei der Gemeinde spart Monate.

Postleitzahl eingeben, sieben Fragen beantworten, bis zu drei vergleichbare Angebote erhalten — ohne Kosten, ohne Telefonwerbung.

Datenstand 31. August 2026. Quellen: Art. 18a Raumplanungsgesetz und Art. 32a sowie 32abis Raumplanungsverordnung (SR 700 und 700.1); die revidierte Verordnung wurde am 15.10.2025 verabschiedet, Inkraftsetzung 01.01.2026 und 01.07.2026 · Kanton Solothurn — Meldeformular Solaranlagen, Version 01.01.2026 · AUE Kanton Bern — Merkblatt baubewilligungsfreie Solaranlagen an Fassaden, Januar 2026 · Kanton Basel-Landschaft — Bauinspektorat · Kanton Basel-Stadt — Meldeverfahren · Kanton Aargau — Revision Raumplanungsrecht · EnergieSchweiz — PV-Fassaden · Swissolar — Netzanschluss PV in NE7, 22.11.2021 · AGV Aargau · GVB Bern · Gebäudeversicherung Basel-Stadt, alle abgerufen am 31.08.2026. Der Wortlaut der ab 2026 geltenden Verordnungsfassung war für uns nicht direkt abrufbar; die Masse stammen aus den übereinstimmenden behördlichen Merkblättern. Massgebend ist im Zweifel der Verordnungstext und die Auskunft Ihrer Gemeinde. Wir prüfen diese Seite quartalsweise nach.