Das Gesuch bei Pronovo: Schritt für Schritt zur Einmalvergütung

 
 
 
 
Einmalvergütung · das Gesuch bei Pronovo · Schritt für Schritt

Das Gesuch scheitert selten am Formular, meistens an einem fehlenden Blatt.

Der Weg zur Einmalvergütung ist kurz. Vier von fünf Rückfragen entstehen, weil ein Dokument fehlt oder zu alt ist. Hier steht, was Sie brauchen, wer es ausstellt und welcher Weg für Ihre Anlage gilt.

Stand September 2026nach den Angaben von Pronovofür Neuanlage und Erweiterungkostenlos und unverbindlich

1Beginnen wir mit Ihrer Postleitzahl.

2Was haben Sie vor?

3Wie ist Ihr Dach ausgeführt?

4Wie gross ist die Fläche ungefähr?

5Soll ein Batteriespeicher dazu?

6Wann soll die Anlage stehen?

7Haben Sie eine Wärmepumpe?

8Wallbox oder Ladestation geplant?

✓Das genügt für den Anfang.

Schritt 1 von 9

Sieben kurze Fragen — die erste ist die einfachste.

PLZ eintragen — danach geht es weiter.
Schritt 2 von 9

Danach richtet sich, welche Betriebe für Sie in Frage kommen.

Schritt 3 von 9

Die Ausführung bestimmt das Befestigungssystem — und einen guten Teil der Montagekosten.

Schritt 4 von 9

Eine Schätzung genügt. Gemessen wird später vor Ort.

Schritt 5 von 9

Ob sich ein Speicher lohnt, hängt am Abstand zwischen Bezugspreis und Vergütung — die Zahlen dazu stehen weiter unten auf dieser Seite.

Schritt 6 von 9

Massgebend für die Einmalvergütung ist die Inbetriebnahme, nicht der Auftrag.

Schritt 7 von 9

Sie verschiebt den Eigenverbrauch in den Winter — das ändert die Rechnung spürbar.

Schritt 8 von 9

Wer sein Auto zu Hause lädt, verbraucht den eigenen Strom selbst — das rechnet sich doppelt.

Schritt 9 von 9

Wir geben Ihre Angaben an bis zu 3 Betriebe aus der Region weiter. Sie entscheiden, wer Sie kontaktiert.

Kostenlos, unverbindlich, keine Werbeanrufe.

4
Unterlagen braucht eine fertige Kleinanlage im Regelfall
1
Jahr alt darf der Grundbuchauszug höchstens sein
3
Fotos verlangt Pronovo zusätzlich bei integrierten Anlagen
100
Kilowattpeak trennen den kleinen vom grossen Verfahren
Kleinanlage Gesuch erst nach dem BauGrossanlage Anmeldung schon in der Planung möglichGrundbuchauszug höchstens ein Jahr altIntegrierte Anlage drei FotosEinreichung über das Pronovo-Kundenportal
Zuerst die Weiche

Drei Fragen entscheiden, welcher Weg für Sie gilt

Pronovo führt Sie über drei Fragen zum richtigen Verfahren. Wer sie vorher beantwortet, spart sich den Umweg.

Frage Ihre Antwort Was daraus folgt
FrageNeuanlage oder Erweiterung? Ihre AntwortNeuanlage Was daraus folgtDer Beitrag bemisst sich an der gesamten Leistung.
FrageNeuanlage oder Erweiterung? Ihre AntwortErweiterung Was daraus folgtGerechnet wird der Zubau. Die Unterlagen der bestehenden Anlage werden mitverlangt.
FrageUnter oder über 100 Kilowattpeak? Ihre Antwortunter 100 kWp Was daraus folgtKleine Einmalvergütung. Das Gesuch wird nach der Fertigstellung eingereicht.
FrageUnter oder über 100 Kilowattpeak? Ihre Antwortab 100 kWp Was daraus folgtGrosse Einmalvergütung mit eigenem Ablauf und Warteliste.
FrageSchon gebaut oder erst geplant? Ihre Antwortgebaut Was daraus folgtDer übliche Fall beim Einfamilienhaus: einreichen, sobald die Anlage läuft.
FrageSchon gebaut oder erst geplant? Ihre Antwortgeplant Was daraus folgtNur bei grossen Anlagen sinnvoll; die Anmeldung sichert den Platz in der Reihe.

Das gewöhnliche Hausdach mit acht bis zwölf Kilowattpeak läuft immer über die kleine Einmalvergütung, eingereicht nach dem Bau.

Die Mappe

Was Sie zusammenhaben müssen, bevor Sie anfangen

Für eine fertiggestellte Kleinanlage verlangt Pronovo diese Dokumente. Fehlt eines, ruht das Gesuch.

Sagen Sie dem Betrieb vor der Montage, dass Sie diese Unterlagen brauchen. Ein Abnahmeprotokoll später nachzufordern kostet Wochen; die Fotos aus der Bauphase lassen sich gar nicht nachholen.

Unterlage Wer stellt sie aus Worauf zu achten ist
UnterlageAbnahmeprotokoll Wer stellt sie ausIhr Installationsbetrieb Worauf zu achten istAlternativ genügen Sicherheitsnachweis und Mess- und Prüfprotokoll zusammen.
UnterlageGrundbuchauszug Wer stellt sie ausGrundbuchamt Ihrer Gemeinde Worauf zu achten istOder ein gleichwertiges Dokument, das Grundstück und Eigentümerschaft eindeutig ausweist. Höchstens ein Jahr alt — das ist der häufigste Rückläufer.
UnterlageZahlungsangaben Wer stellt sie ausSie Worauf zu achten istKonto der Eigentümerschaft. Wer die Vergütung dem Betrieb abtritt, muss das ausdrücklich regeln.
UnterlageDrei Fotos Wer stellt sie ausIhr Installationsbetrieb Worauf zu achten istNur bei integrierten Anlagen: eines aus der Bauphase, eines der Randabschlüsse, eines der Gesamtanlage. Wer das Gerüst zu früh abbaut, bekommt die Bauphasen-Aufnahme nicht mehr.

Die Angaben stammen von der Pronovo-Seite «Gesuch für Photovoltaikanlage einreichen», abgerufen am 12. September 2026.

Der Weg

Einreichen, warten, prüfen

Das Gesuch läuft über das Pronovo-Kundenportal. Sie können es selbst stellen oder eine Drittperson bevollmächtigen — viele Betriebe bieten das an. Prüfen Sie in diesem Fall, auf welches Konto die Auszahlung geht: Die Einmalvergütung gehört der Eigentümerschaft, nicht dem Betrieb.

EnergieSchweiz nennt für die Auszahlung rund drei Monate nach der Einreichung. Pronovo selbst nennt auf der Gesuchsseite keine verbindliche Frist — wer eine genaue Zusage braucht, fragt bei Pronovo direkt nach.

Nach dem Entscheid kommt der Beitragsbescheid. Erst der Betrag auf diesem Bescheid ist verbindlich; jede Zahl in einer Offerte ist eine Schätzung.

Die Auszahlungsdauer von rund drei Monaten ist eine Angabe von EnergieSchweiz, keine Zusicherung von Pronovo.

Häufige Fragen

Vier Punkte zum Gesuch

01Kann ich das Gesuch schon vor dem Bau einreichen?

Bei einer Kleinanlage nicht. Pronovo nimmt das Gesuch erst entgegen, wenn die Anlage realisiert ist — deshalb verlangt es das Abnahmeprotokoll. Bei Anlagen ab 100 Kilowattpeak ist die Anmeldung in der Planungsphase möglich und auch üblich.

02Wer bekommt das Geld, wenn der Betrieb das Gesuch stellt?

Die Eigentümerschaft, sofern nichts anderes vereinbart ist. Wenn ein Betrieb die Einmalvergütung in der Offerte bereits abzieht, tritt er sie sich abtreten lassen — das muss schriftlich stehen und Sie sollten den Betrag kennen. Fragen Sie in jeder Offerte nach, wer die Vergütung erhält.

03Was passiert, wenn ein Dokument fehlt?

Das Gesuch wird nicht abgelehnt, sondern ruht, bis die Unterlage nachgereicht ist. Das kostet Zeit, keinen Anspruch. Der häufigste Fall ist ein Grundbuchauszug, der älter als ein Jahr ist.

04Zählt eine Erweiterung als neue Anlage?

Nein. Gerechnet wird der Zubau, und die Unterlagen der bestehenden Anlage gehören dazu. Wer eine bestehende Anlage aufstockt, sollte die Papiere von damals bereithalten.

Photovoltaik in Ihrem Kanton

Förderung, Bewilligungsverfahren und Strompreise sind kantonal geregelt. Auf der Kantonsseite stehen die Zahlen für Ihre Gegend und die Gemeinden im Überblick.

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Erst das Angebot, dann das Gesuch.

Nennen Sie uns Ihre Postleitzahl und ein paar Eckdaten, dann kommen bis zu drei Angebote aus Ihrer Region. Kostenlos und unverbindlich.

Datenstand 12. September 2026. Quellen: Pronovo — Gesuch für Photovoltaikanlage einreichen · Pronovo — Förderung Photovoltaik · EnergieSchweiz — Einmalvergütungen, abgerufen am 12. September 2026.