Das Gesuch bei Pronovo: Schritt für Schritt zur Einmalvergütung
Das Gesuch scheitert selten am Formular, meistens an einem fehlenden Blatt.
Der Weg zur Einmalvergütung ist kurz. Vier von fünf Rückfragen entstehen, weil ein Dokument fehlt oder zu alt ist. Hier steht, was Sie brauchen, wer es ausstellt und welcher Weg für Ihre Anlage gilt.
Drei Fragen entscheiden, welcher Weg für Sie gilt
Pronovo führt Sie über drei Fragen zum richtigen Verfahren. Wer sie vorher beantwortet, spart sich den Umweg.
| Frage | Ihre Antwort | Was daraus folgt |
|---|---|---|
| FrageNeuanlage oder Erweiterung? | Ihre AntwortNeuanlage | Was daraus folgtDer Beitrag bemisst sich an der gesamten Leistung. |
| FrageNeuanlage oder Erweiterung? | Ihre AntwortErweiterung | Was daraus folgtGerechnet wird der Zubau. Die Unterlagen der bestehenden Anlage werden mitverlangt. |
| FrageUnter oder über 100 Kilowattpeak? | Ihre Antwortunter 100 kWp | Was daraus folgtKleine Einmalvergütung. Das Gesuch wird nach der Fertigstellung eingereicht. |
| FrageUnter oder über 100 Kilowattpeak? | Ihre Antwortab 100 kWp | Was daraus folgtGrosse Einmalvergütung mit eigenem Ablauf und Warteliste. |
| FrageSchon gebaut oder erst geplant? | Ihre Antwortgebaut | Was daraus folgtDer übliche Fall beim Einfamilienhaus: einreichen, sobald die Anlage läuft. |
| FrageSchon gebaut oder erst geplant? | Ihre Antwortgeplant | Was daraus folgtNur bei grossen Anlagen sinnvoll; die Anmeldung sichert den Platz in der Reihe. |
Das gewöhnliche Hausdach mit acht bis zwölf Kilowattpeak läuft immer über die kleine Einmalvergütung, eingereicht nach dem Bau.
Was Sie zusammenhaben müssen, bevor Sie anfangen
Für eine fertiggestellte Kleinanlage verlangt Pronovo diese Dokumente. Fehlt eines, ruht das Gesuch.
Sagen Sie dem Betrieb vor der Montage, dass Sie diese Unterlagen brauchen. Ein Abnahmeprotokoll später nachzufordern kostet Wochen; die Fotos aus der Bauphase lassen sich gar nicht nachholen.
| Unterlage | Wer stellt sie aus | Worauf zu achten ist |
|---|---|---|
| UnterlageAbnahmeprotokoll | Wer stellt sie ausIhr Installationsbetrieb | Worauf zu achten istAlternativ genügen Sicherheitsnachweis und Mess- und Prüfprotokoll zusammen. |
| UnterlageGrundbuchauszug | Wer stellt sie ausGrundbuchamt Ihrer Gemeinde | Worauf zu achten istOder ein gleichwertiges Dokument, das Grundstück und Eigentümerschaft eindeutig ausweist. Höchstens ein Jahr alt — das ist der häufigste Rückläufer. |
| UnterlageZahlungsangaben | Wer stellt sie ausSie | Worauf zu achten istKonto der Eigentümerschaft. Wer die Vergütung dem Betrieb abtritt, muss das ausdrücklich regeln. |
| UnterlageDrei Fotos | Wer stellt sie ausIhr Installationsbetrieb | Worauf zu achten istNur bei integrierten Anlagen: eines aus der Bauphase, eines der Randabschlüsse, eines der Gesamtanlage. Wer das Gerüst zu früh abbaut, bekommt die Bauphasen-Aufnahme nicht mehr. |
Die Angaben stammen von der Pronovo-Seite «Gesuch für Photovoltaikanlage einreichen», abgerufen am 12. September 2026.
Einreichen, warten, prüfen
Das Gesuch läuft über das Pronovo-Kundenportal. Sie können es selbst stellen oder eine Drittperson bevollmächtigen — viele Betriebe bieten das an. Prüfen Sie in diesem Fall, auf welches Konto die Auszahlung geht: Die Einmalvergütung gehört der Eigentümerschaft, nicht dem Betrieb.
EnergieSchweiz nennt für die Auszahlung rund drei Monate nach der Einreichung. Pronovo selbst nennt auf der Gesuchsseite keine verbindliche Frist — wer eine genaue Zusage braucht, fragt bei Pronovo direkt nach.
Nach dem Entscheid kommt der Beitragsbescheid. Erst der Betrag auf diesem Bescheid ist verbindlich; jede Zahl in einer Offerte ist eine Schätzung.
Die Auszahlungsdauer von rund drei Monaten ist eine Angabe von EnergieSchweiz, keine Zusicherung von Pronovo.
Vier Punkte zum Gesuch
01Kann ich das Gesuch schon vor dem Bau einreichen?
Bei einer Kleinanlage nicht. Pronovo nimmt das Gesuch erst entgegen, wenn die Anlage realisiert ist — deshalb verlangt es das Abnahmeprotokoll. Bei Anlagen ab 100 Kilowattpeak ist die Anmeldung in der Planungsphase möglich und auch üblich.
02Wer bekommt das Geld, wenn der Betrieb das Gesuch stellt?
Die Eigentümerschaft, sofern nichts anderes vereinbart ist. Wenn ein Betrieb die Einmalvergütung in der Offerte bereits abzieht, tritt er sie sich abtreten lassen — das muss schriftlich stehen und Sie sollten den Betrag kennen. Fragen Sie in jeder Offerte nach, wer die Vergütung erhält.
03Was passiert, wenn ein Dokument fehlt?
Das Gesuch wird nicht abgelehnt, sondern ruht, bis die Unterlage nachgereicht ist. Das kostet Zeit, keinen Anspruch. Der häufigste Fall ist ein Grundbuchauszug, der älter als ein Jahr ist.
04Zählt eine Erweiterung als neue Anlage?
Nein. Gerechnet wird der Zubau, und die Unterlagen der bestehenden Anlage gehören dazu. Wer eine bestehende Anlage aufstockt, sollte die Papiere von damals bereithalten.
Was dazugehört
| Beitrag | Worum es dort geht |
|---|---|
| BeitragEinmalvergütung | Worum es dort gehtDie Sätze je Kilowatt und wem das Geld gehört. |
| BeitragKantonale Förderung | Worum es dort gehtWas Aargau, Bern, Solothurn und Basel-Landschaft dazuzahlen — und was nicht. |
| BeitragWas in einer Offerte stehen muss | Worum es dort gehtSechs Posten, und was passiert, wenn einer fehlt. |
Erst das Angebot, dann das Gesuch.
Nennen Sie uns Ihre Postleitzahl und ein paar Eckdaten, dann kommen bis zu drei Angebote aus Ihrer Region. Kostenlos und unverbindlich.
Datenstand 12. September 2026. Quellen: Pronovo — Gesuch für Photovoltaikanlage einreichen · Pronovo — Förderung Photovoltaik · EnergieSchweiz — Einmalvergütungen, abgerufen am 12. September 2026.