Mieten statt kaufen — die Rechnung, die keine Werbung zeigt
Mieten kostet keine Anzahlung — und in einem nachgerechneten Fall gut die Hälfte mehr.
Solar-Abo, Contracting, Dachvermietung: drei Modelle ohne eigene Investition. Sie unterscheiden sich darin, wem der Strom gehört, wer die Förderung bekommt und was Sie steuerlich abziehen dürfen. Hier stehen die belegten Zahlen.
Dachvermietung, Contracting und Abo sind nicht dasselbe
| Modell | Wie es funktioniert | Was Sie bekommen |
|---|---|---|
| ModellDachvermietung | Wie es funktioniertEin Investor baut und betreibt die Anlage auf Ihrem Dach. | Was Sie bekommenNur ein Mietentgelt. Eigener Solarstrom ist nicht möglich. |
| ModellContracting | Wie es funktioniertEin Contractor baut auf dem gemieteten Dach und verkauft Ihnen einen Teil des Stroms zu einem vereinbarten Preis. | Was Sie bekommenStrom zu Fixpreis über 20 bis 25 Jahre. |
| ModellSolar-Abo | Wie es funktioniertMonatliche Miete für die Anlage, inklusive Installation und Wartung. | Was Sie bekommenDie Anlage und ihren Strom, ohne Anzahlung. |
Der wichtigste Satz steht in der ersten Zeile. Bei reiner Dachvermietung können Sie den Strom von Ihrem eigenen Dach nicht selbst nutzen — das hält Swissolar ausdrücklich fest. Wer das Modell wählt, weil er dachte, er bekomme günstigen Strom, hat das falsche gewählt.
Vertragslaufzeiten liegen typischerweise bei 15 bis 25 Jahren — obwohl die Anlagen über 30 Jahre halten. Die letzten fünf bis zehn Jahre, in denen die Anlage praktisch kostenlos Strom liefert, gehören in diesen Modellen nicht Ihnen.
Was der Beobachter nachgerechnet hat
Der Beobachter hat 2023 zwei Schweizer Abo-Angebote durchgerechnet und den Berner Fachhochschulprofessor Christof Bucher dazu befragt.
| Angebot | Anlage | Monatlich | Betrag über 20 Jahre |
|---|---|---|---|
| AngebotAnbieter A | Anlage22.4 kWp | Monatlich489 CHF | Betrag über 20 Jahre117360 |
| AngebotKauf derselben Anlage | Anlage22.4 kWp | Monatlich— | Betrag über 20 Jahre75000 |
| AngebotAnbieter B | Anlage10.1 kWp | Monatlich229 CHF | Betrag über 20 Jahre55000 |
| AngebotKauf derselben Anlage | Anlage10.1 kWp | Monatlich— | Betrag über 20 Jahre27000 |
Betrag über 20 Jahre im Vergleich
Je länger der Balken, desto grösser der Wert in der Spalte «Betrag über 20 Jahre» der Tabelle darüber. Die Balkenlänge zeigt das Verhältnis der Zeilen zueinander, nicht einen absoluten Massstab.
Quelle: Beobachter, 28.06.2023. Zum Kauf der 22,4-kWp-Anlage nennt Prof. Christof Bucher tatsächliche Kosten von 40'000 bis 60'000 Franken plus rund 15'000 Franken Wartung über die Lebensdauer; die 75'000 in der Tabelle sind unsere eigene Addition des oberen Rands (60'000) mit der Wartung (15'000) — die schlechteste Variante für den Kauf und damit der ehrlichste Vergleich. Beim Angebot B nennt der Artikel 27'000 Franken Kaufpreis «plus Installation und Ersatzteile», also ohne diese Zusatzkosten. Buchers Urteil zum Angebot A: «scheint mir überteuert».
Selbst mit der für den Kauf ungünstigsten Rechnung kostet das Abo im Fall A gut die Hälfte mehr. Das ist der Preis dafür, keine Anzahlung leisten und sich um nichts kümmern zu müssen. Ob Ihnen das so viel wert ist, ist Ihre Entscheidung — aber Sie sollten die Zahl kennen, bevor Sie sie treffen.
Kauf ist abzugsfähig. Miete nicht.
Die Berner Steuerverwaltung ist hier eindeutig. Für den Abzug müssen vier Bedingungen kumulativ erfüllt sein: Grundeigentum vorhanden, Eigentum an der Anlage, Anlage auf dem eigenen Grundstück befestigt, und sie qualifiziert als abzugsfähige Anlage. Fest verbaute Anlagen berechtigen zum Abzug, mobile Plug-and-Play-Geräte nicht.
Und zum Contracting steht dort wörtlich: Weil das Eigentum beim Energiedienstleister bleibt, können «weder die Installationskosten noch die jährlichen Contractinggebühren noch sonstige Unterhaltskosten abgezogen werden».
Das ist ein Posten, der in keiner Abo-Werbung vorkommt und der die Rechnung über zwanzig Jahre spürbar verschiebt. Wir haben diese Aussage nur für den Kanton Bern belegen können; für Aargau, Solothurn, Basel-Stadt und Basel-Landschaft fanden wir keine entsprechende Publikation. Fragen Sie Ihre Steuerverwaltung, bevor Sie unterschreiben.
Quelle: TaxInfo der Steuerverwaltung des Kantons Bern, «Einzelfragen im Zusammenhang mit Photovoltaik- und Solarthermieanlagen», Stand 25.07.2025. Dort auch zum Nettoprinzip beim Eigenverbrauch, mit Bezug auf das Bundesgerichtsurteil 9C_630/2023.
Vier Punkte zu Miete und Contracting
01Wem gehört die Einmalvergütung?
Dem Betreiber der Anlage, nicht dem Grundeigentümer. Das ist bei Miete und Contracting der Anbieter. Swissolar formuliert es so: Subventionen werden in die Vertragspreisgestaltung eingerechnet, statt vom Gebäudeeigentümer beansprucht zu werden.
Dasselbe gilt für die Herkunftsnachweise — der erfasste Anlagenbetreiber vermarktet sie. Lassen Sie sich im Vertrag zeigen, wo beides berücksichtigt ist.
02Was passiert am Ende der Vertragszeit?
Das steht im Vertrag — und nur dort. Die IWB bieten beim Contracting die Wahl: Anlage übernehmen oder kostenfrei zurückbauen lassen. Bei Solar-Abos ist ein Kaufrecht laut einer Schweizer Publikation üblicherweise nicht vorgesehen; wird nichts vereinbart, baut der Anbieter die Anlage ab.
Das ist die Frage, die vor der Unterschrift beantwortet sein muss. Eine Anlage, die nach zwanzig Jahren abgebaut wird, hat Ihnen die letzten zehn Jahre ihrer Lebensdauer nichts gebracht.
03Was, wenn ich das Haus verkaufe?
Eine gesetzliche Regel zum automatischen Vertragsübergang haben wir nicht gefunden. Swissolar nennt diesen Punkt ausdrücklich als etwas, das vor Vertragsschluss zu klären ist. Pronovo weist darauf hin, dass die Verhältnisse vertraglich zu regeln sind, etwa über Dienstbarkeiten oder Dachnutzungsverträge — und dass Rechte und Pflichten beim bisherigen Betreiber bleiben, solange kein neuer gemeldet ist.
Praktisch heisst das: Ein laufender Zwanzigjahresvertrag wandert mit dem Haus oder er wandert nicht — je nachdem, was Sie unterschrieben haben. Ein Käufer, der ihn nicht will, wird den Preis drücken.
04Für wen kann Miete trotzdem richtig sein?
Für jemanden, der das Kapital nicht hat oder anders braucht, und der bewusst dafür zahlt, sich um nichts kümmern zu müssen. Das ist eine legitime Entscheidung — sie kostet in den nachgerechneten Fällen nur deutlich mehr, als die Werbung vermuten lässt.
Bucher sagt es kurz: «Wer sich den Betrieb selbst zutraut, spart viel Geld.» Holen Sie vor jedem Abo mindestens eine Kaufofferte ein, damit Sie die beiden Zahlen nebeneinander haben.
Legen Sie neben jedes Abo eine Kaufofferte.
Postleitzahl eingeben, sieben Fragen beantworten, bis zu drei vergleichbare Angebote erhalten — ohne Kosten, ohne Telefonwerbung.
Datenstand 31. August 2026. Quellen: Swissolar — Dachvermietung und Solar-Contracting · Beobachter — Solaranlagen im Abo-Modell, 28.06.2023, mit Prof. Christof Bucher, Berner Fachhochschule · IWB — PV-Contracting (Mindestgrösse 100 kWp, Laufzeit 15 bis 30 Jahre) · BKW — Solaranlagen · TaxInfo Kanton Bern — Photovoltaik- und Solarthermieanlagen, Stand 25.07.2025 · Pronovo — häufige Fragen, alle abgerufen am 31.08.2026. Nicht belegt und darum hier nicht behauptet: Konditionen von AEW, EKZ, CKW und weiteren Anbietern, anbieterspezifische Regelungen zu Einmalvergütung und Herkunftsnachweisen, und die steuerliche Behandlung von Miete in AG, SO, BS und BL. Wir prüfen diese Seite quartalsweise nach.