Photovoltaik selber bauen: was erlaubt ist und was nicht
Die Module dürfen Sie anfassen. Den Anschluss nicht.
Eigenleistung senkt die Kosten — aber nur bis zu einer klaren Grenze. Die Niederspannungs-Installationsverordnung zieht sie, und sie ist nicht verhandelbar.
Was die Verordnung verlangt
Elektrische Installationen, auch Photovoltaikanlagen, dürfen nur durch zertifizierte Fachpersonen ausgeführt werden. Das ist in der Niederspannungs-Installationsverordnung verankert und gilt unabhängig davon, wie gut jemand selbst mit Werkzeug umgeht.
Ab zwei Kilowattpeak Anlagenleistung ist der Sicherheitsnachweis Pflicht. Ein zertifizierter Elektroinstallationsbetrieb erstellt ihn nach der Installation und reicht ihn ein.
Ohne diesen Nachweis gibt es keine Abnahme — und ohne Abnahmeprotokoll auch kein Gesuch bei Pronovo. Wer den Anschluss selbst macht, verliert also nicht nur die Gewährleistung, sondern auch die Einmalvergütung.
Zu den Unterlagen gehören Pläne der Anlage (Lageplan, Dachplan, Stromlaufplan), Angaben zur Statik und Nachweise über die Einhaltung der technischen Vorschriften. Massgebend sind unter anderem die Normen SN EN 62446 und SN EN 50549.
Was in Eigenleistung möglich bleibt
Sprechen Sie Eigenleistungen vor der Offerte an. Nachträglich verschiebt sich damit die Haftung, und das akzeptiert kaum ein Betrieb.
| Arbeit | Eigenleistung möglich? | Anmerkung |
|---|---|---|
| ArbeitGerüst stellen lassen, Zugang vorbereiten | Eigenleistung möglich?Ja, in Absprache | AnmerkungReduziert den Posten, der oft der grösste ist. Sicherheit geht vor Sparen. |
| ArbeitRäumen des Dachbodens, Kabelweg freilegen | Eigenleistung möglich?Ja | AnmerkungSpart Arbeitszeit des Betriebs. |
| ArbeitMontage der Unterkonstruktion | Eigenleistung möglich?Nur mit dem Betrieb abgesprochen | AnmerkungHängt an Statik und Gewährleistung. Viele Betriebe lehnen es ab, und zwar aus Haftungsgründen. |
| ArbeitModule setzen | Eigenleistung möglich?Selten | AnmerkungArbeit auf dem Dach ist Absturzgefahr. Ohne Ausbildung und Sicherung nicht zu empfehlen. |
| ArbeitElektrischer Anschluss | Eigenleistung möglich?Nein | AnmerkungNur zertifizierte Fachpersonen. Keine Ausnahme. |
Vier Punkte zur Eigenleistung
01Ich bin gelernter Elektriker — darf ich dann?
Entscheidend ist nicht der Beruf, sondern die Installationsbewilligung nach NIV. Wer sie hat, darf; wer sie nicht hat, darf auch mit Fachwissen nicht. Klären Sie das mit Ihrem Netzbetreiber, bevor Sie beginnen.
02Was ist mit einem Bausatz aus dem Internet?
Der Bausatz ändert die Rechtslage nicht. Auch dort gilt: Der Anschluss gehört in die Hand einer zertifizierten Fachperson, und ohne Sicherheitsnachweis gibt es keine Abnahme.
03Verliere ich Garantie, wenn ich mitarbeite?
Möglich. Die Gewährleistung des Betriebs deckt nur, was er selbst ausgeführt hat. Wer mitarbeitet, sollte schriftlich festhalten, wer wofür einsteht.
04Gilt das auch für ein Balkonkraftwerk?
Steckerfertige Anlagen bis 600 Watt sind ein eigener Fall — sie werden eingesteckt und nicht fest installiert. Meldepflichtig beim Netzbetreiber sind sie trotzdem. Mehr dazu im eigenen Beitrag.
Was dazugehört
| Beitrag | Worum es dort geht |
|---|---|
| BeitragBalkonkraftwerk | Worum es dort gehtDer Sonderfall der steckerfertigen Anlage. |
| BeitragDas Gesuch bei Pronovo | Worum es dort gehtWarum das Abnahmeprotokoll unverzichtbar ist. |
| BeitragMelden oder bewilligen | Worum es dort gehtDer baurechtliche Teil. |
Den Anschluss macht die Fachperson.
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Datenstand 12. September 2026. Quellen: CKW — Vorschriften für PV-Anlagen in der Schweiz · Swissolar — Normen und Vorschriften · Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV), abgerufen am 12. September 2026.