Drei Viertel Ihres Stroms kommen im Sommerhalbjahr
Drei Viertel Ihres Stroms kommen im Sommerhalbjahr.
Eine Dachanlage im Mittelland liefert rund 26 Prozent ihrer Jahresproduktion zwischen Oktober und März. Der Rest fällt in die Monate, in denen Sie am wenigsten Strom brauchen. Wer das weiss, plant anders — und verkauft weniger für sechs Rappen.
Warum der Winter so viel schwächer ausfällt
Drei Dinge kommen zusammen, und sie verstärken sich gegenseitig. Die Sonne steht flacher, das Licht durchquert also mehr Atmosphäre. Der Tag ist kürzer, die Anlage arbeitet weniger Stunden. Und im Mittelland liegt im Spätherbst und Winter häufig Nebel, der die direkte Einstrahlung wegnimmt.
Was daran überrascht: Kälte ist kein Nachteil. Module arbeiten bei tiefen Temperaturen sogar etwas besser als in der Sommerhitze. Der Winterverlust kommt nicht von der Temperatur, sondern vom Licht.
| Bauart | Warum | Sommerhalbjahr | Anteil im Winterhalbjahr in Prozent |
|---|---|---|---|
| BauartDachanlage im Mittelland | WarumDer heutige Normalfall. Flach bis mittel geneigt, auf Jahresertrag ausgelegt. | Sommerhalbjahr74 | Anteil im Winterhalbjahr in Prozent26 |
| BauartAlpine Freiflächenanlage | WarumÜber der Nebelgrenze, steil aufgestellt, dazu Reflexion vom Schnee. Produktionsspitze im März und April. | Sommerhalbjahr55 | Anteil im Winterhalbjahr in Prozent45 |
| BauartFassadenanlage | WarumSenkrecht montiert — genau der Winkel, in dem die tiefstehende Wintersonne auftrifft. | Sommerhalbjahr55 | Anteil im Winterhalbjahr in Prozent45 |
Anteil im Winterhalbjahr in Prozent im Vergleich
Je länger der Balken, desto grösser der Wert in der Spalte «Anteil im Winterhalbjahr in Prozent» der Tabelle darüber. Die Balkenlänge zeigt das Verhältnis der Zeilen zueinander, nicht einen absoluten Massstab.
Quelle: Swissolar, Arbeitspapier Winterstrom vom 9. März 2023. Für alpine Freiflächenanlagen nennt das Papier eine Spanne von 40 bis 50 Prozent; in der Tabelle steht der mittlere Wert. Die Werte für das Sommerhalbjahr sind unsere eigene Subtraktion auf 100. Die Angaben beschreiben Anlagentypen, nicht Ihr Dach.
Warum der Bund für steile Anlagen mehr bezahlt
Die Schweiz hat im Winter zu wenig eigenen Strom und im Sommer zeitweise zu viel. Deshalb zahlt der Bund seit dem 1. Januar 2025 einen Zuschlag für stark geneigte Anlagen: 200 Franken je Kilowatt zusätzlich bei angebauten Anlagen, 400 bei integrierten. Das ist keine Technikförderung, sondern eine Wette auf den Winter.
Für Ihr Einfamilienhaus heisst das nicht automatisch, dass eine Fassadenanlage die richtige Wahl ist — sie ist in der Montage aufwendiger und liefert übers ganze Jahr weniger. Aber wenn Sie eine gut besonnte Südfassade haben und im Winter viel Strom brauchen, etwa mit einer Wärmepumpe, dann lohnt sich die Frage an den Betrieb.
Quelle: Pronovo, Neuerungen zur Einmalvergütung, Seite aktualisiert am 24. März 2026. Die Neigungsboni gelten ab 75 Grad Neigung. Die genannten Ansätze werden jährlich neu festgelegt.
Der Sommerüberschuss ist die eigentliche Frage
Wenn drei Viertel der Produktion zwischen April und September anfallen, dann entsteht genau dort die Menge, die Sie entweder selbst verbrauchen oder abgeben. Abgegeben bringt sie mindestens 6.0 Rappen — die gesetzliche Untergrenze bis 30 Kilowatt. Im Haus verbraucht ersetzt sie Strom, den Sie sonst zum Bezugspreis Ihrer Gemeinde kaufen würden, und der liegt in unserem Gebiet deutlich höher.
Deshalb ist die entscheidende Planungsfrage nicht «wie viele Module», sondern «was mache ich im Juli mit dem Strom». Jede Antwort darauf — Warmwasser, Wärmepumpe, Ladestation, Kühlung, Speicher — verschiebt Kilowattstunden von der Untergrenze auf den Bezugspreis. Was Ihr Bezugspreis ist, steht auf der Seite Ihrer Gemeinde.
Vier Punkte zur Jahreskurve
01Bringt Schnee auf dem Dach die Anlage zum Stillstand?
Eine geschlossene Schneedecke schon, aber meist nicht lange. Module sind glatt und werden von unten leicht warm, sobald Licht durchkommt; auf geneigten Dächern rutscht die Decke in der Regel von selbst ab.
Wichtiger als der Schnee ist die Neigung: Je steiler das Dach, desto schneller ist es wieder frei — und desto besser trifft ohnehin die tiefstehende Wintersonne auf.
02Soll ich nach Süden bauen oder nach Ost und West?
Süden bringt die höchste Jahressumme mit einer ausgeprägten Mittagsspitze. Ost und West bringt etwas weniger insgesamt, dafür eine breitere Kurve über den Tag — morgens und abends, also dann, wenn im Haushalt tatsächlich Strom gebraucht wird.
Welche Variante besser ist, hängt daran, wie viel Sie selbst verbrauchen können. Lassen Sie sich beide rechnen, mit Ihrem Bezugspreis und Ihrem Verbrauch.
03Lohnt sich eine grössere Anlage, wenn der Sommerüberschuss ohnehin weggeht?
Oft ja, weil ein Teil der Kosten unabhängig von der Anlagengrösse anfällt: Gerüst, Anfahrt, Planung und Inbetriebnahme sind bei sechs Kilowattpeak fast gleich hoch wie bei fünfzehn.
Die zusätzlichen Module kosten also weniger je Kilowatt als die ersten. Ob sich das rechnet, hängt davon ab, wie viel des Mehrertrags Sie im Haus behalten können — und genau dort setzen Wärmepumpe, Ladestation und Speicher an.
04Kann ich den Sommerstrom in den Winter mitnehmen?
Mit einem Hausspeicher nicht. Der verschiebt Stunden, nicht Jahreszeiten — typischerweise den Abend nach dem Sonnentag. Wer den Winter abdecken will, braucht entweder eine steile Anlage, die im Winter mehr liefert, oder er bezieht den Winterstrom weiterhin aus dem Netz.
Genau deshalb zahlt der Bund den Neigungsbonus, und genau deshalb ist die Frage nach Ihrem Winterverbrauch wichtiger als die nach der Speichergrösse.
Weiterlesen im Ratgeber
Was Ihr Dach übers Jahr hergibt, rechnet Ihnen ein Betrieb aus.
Postleitzahl eingeben, sieben Fragen beantworten, bis zu drei vergleichbare Angebote erhalten — ohne Kosten, ohne Telefonwerbung.
Datenstand 31. August 2026. Quellen: Swissolar — Arbeitspapier Winterstrom vom 09.03.2023 (Winteranteil Mittelland rund 26 Prozent, Fassadenanlagen rund 45 Prozent, alpine Freiflächenanlagen 40 bis 50 Prozent) · Pronovo — Neuerungen Einmalvergütung, Seite aktualisiert am 24.03.2026 · Swissolar — Solarmonitor Schweiz 2025. Die gesetzliche Mindestvergütung von 6.0 Rappen gilt für Anlagen bis 30 Kilowatt. Wir prüfen diese Seite quartalsweise nach.